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Private Autowäsche auf öffentlichen Flächen |
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Private Autowäsche auf öffentlichen Flächen Das Reinigen von Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich nicht zulässig (§ 3 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter).
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 22. Mai 2007 )
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