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Hundehaltung Nach der bestehenden Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes steuerpflichtig. Es wird gebeten, diese Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Ferner werden erneut alle Hundehalter dringend gebeten, dafür zu sorgen, dass die Verschmutzung der Gehsteige, Straßen und öffentlichen Grünflächen (vor allem Kinderspielplätze!) durch ihre Tiere in Zukunft unterbleibt. Es geht hierbei nicht nur um die Frage der Hygiene und damit um die Gesundheit unserer Kinder, sondern auch das Ortsbild leidet sehr darunter. Außerdem werden die Hundehalter gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass anhaltendes Hundegebell, vor allem in der Nachtzeit, vermieden wird. Besonders sollen die Hundehalter darauf achten, dass die Vierbeiner ihr „Geschäft“ nicht in Wiesen und Äckern verrichten, da beim Abernten der landwirtschaftlichen Flächen der Hundekot mit dem Futter vermischt wird. Der Hund ist ein Parasitenträger. Über das Futter werden diese Krankheitserreger vom Großvieh aufgenommen. Eine Übertragung auf den Menschen ist durch den Fleischverzehr nicht auszuschließen. Aus Gründen der Sicherheit müssen Hunde innerhalb der geschlossenen Ortschaft an der Leine geführt werden. Wir verweisen hier nochmals ausdrücklich auf die Verordnungen der Gemeinden Untermeitingen Klosterlechfeld!
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 28. März 2008 )
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