Willkommen bei Lechfeld.de


Hauptseite arrow Häufige Fragen arrow Verkehrsberuhigter Bereich
Mittwoch, 8. September 2010
Hauptmenü
Hauptseite
Verwaltungsgemeinschaft
Untermeitingen
Klosterlechfeld
Wasserzweckverband
Abwasserzweckverband
Schulen & Kindergärten
Veranstaltungen
Ortsplan Lechfeld
Gemeindeblatt Online
Häufige Fragen
Impressum
Stellenangebote
Schlagzeilen
Verkehrsberuhigter Bereich Drucken E-Mail

Verkehrsberuhigter Bereich

 

Verschiedene Straßenabschnitte in Untermeitingen sind als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuglenker (auch Radfahrer!) Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Daneben gelten weitere Verhaltensregeln:

 

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.

Fahrzeuglenker (auch Radfahrer) dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.

Die Fußgänger dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern.

Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Beim Ausfahren aus dem „Verkehrsberuhigten Bereich“ ist die Vorfahrt zu beachten.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 22. Mai 2007 )
 
< zurück   weiter >
Advertisement
Lokalpresse
Wer ist Online
Aktuell 15 Gäste online
Besucher: 2443586
Design by Joomlateam.com | Powered by Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld |