|
Verkehrsberuhigter Bereich |
|
|
|
Verkehrsberuhigter Bereich Verschiedene Straßenabschnitte in Untermeitingen sind als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuglenker (auch Radfahrer!) Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Daneben gelten weitere Verhaltensregeln: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. Fahrzeuglenker (auch Radfahrer) dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern. Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Beim Ausfahren aus dem „Verkehrsberuhigten Bereich“ ist die Vorfahrt zu beachten.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 22. Mai 2007 )
|