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Vermessungsamt Augsburg B E K A N N T M A C H U N G Das Vermessungsamt ist nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (Bay RS 219-1-F) verpflichtet, Gebäudeveränderungen, die noch nicht in den amtlichen Karten und Büchern enthalten sind, zu erfassen und in den amtlichen Unterlagen auszuweisen. In den nächsten Monaten werden in der Gemeinde Untermeitingen Veränderungen im Gebäudebestand systematisch eingemessen. Zu den Veränderungen gehören:
Neubauten Veränderungen am Grundriss Abbrüche von Gebäuden Nutzungsänderungen der Gebäude, soweit diese eine Änderung des Katasters zur Folge haben.
Die Bediensteten des Vermessungsamts sind berechtigt, die betreffenden Grundstücke für diese Vermessungsarbeiten zu betreten. Das Vermessungs- und Katastergesetz bestimmt, dass die für diese Arbeiten anfallenden Kosten vom Gebäudeeigentümer zu tragen sind. Die Gebühr für die Einmessung richtet sich nach den Baukosten der Veränderung (Baugenehmigung des Landratsamts Augsburg).
Die Einmessung der Gebäudeveränderungen dient der Laufendhaltung des amtlichen Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs. Ich bitte die betroffenen Grundstücks-eigentümer um Verständnis für diese Maßnahmen, die als Grundlage für alle die Bebauung berührenden technischen und wirtschaftlichen Planungen, Baugenehmigungen usw. erforderlich sind.
Karlhans Feyrer Leitender Vermessungsdirektor
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 21. August 2008 )
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