|
Auf Antrag kann der Wasserzweckverband Lechfeld nun zuviel berechnete Mehrwertsteuer zurückerstatten. Ab Juli 2000 hat der Verband, entsprechend einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.07.2000, nicht mehr den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% für Herstellungsbeiträge, Hausanschlussleitungen und Reparaturkosten angewandt, sondern diese mit einem Steuersatz 16 % bzw. 19 % berechnet. Das bayerische Staatsministerium des Innern und das Bayerische Landesamt für Steuern haben sich nun jeweils mit Schreiben vom 25.06.2009 zu der „Umsatzsteuerlichen Behandlung für das Legen von Hauswasseranschlüssen“ geäußert. In diesen Schreiben wird ausgeführt, dass ein Hausanschluss als Nebenleistung für die Wasserlieferung dient und somit ab dem 01.07.2009 die Abrechnungen nur noch mit 7 % Mehrwertsteuer belegt werden dürfen. Weiter wird mitgeteilt, dass dies nicht nur für die Kostenerstattung für Hausanschlüsse gilt, sondern auch für Herstellungsbeiträge und Unterhaltskosten. Entsprechend diesem Schreiben können nun Kunden, die seit 2000 den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlt haben, die Erstattung der zuviel entrichteten Mehrwertsteuer beantragen. Das Antragsformular für die Rückerstattung der zuviel berechneten Mehrwertsteuer finden hier zum Download.
|