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Mittwoch, 8. September 2010
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Asbestfreie Dächer und Fassaden im Landkreis Augsburg Drucken E-Mail

Über mehrere Jahrzehnte hinweg wurden Asbestzementprodukte als Dach- und Fassadenbekleidung verwendet. Nachdem die Gefährlichkeit von Asbeststaub bekannt war, begann man Mitte der 80-iger Jahre, die Asbestfasern aus dem Produktionsprozess nach und nach zu entfernen und durch andere Stoffe zu ersetzen. Seit 1991 gibt es nur noch asbestfreie Faserzementprodukte.

Asbestzementhaltige Dach- und Fassadenplatten unterliegen wie alle anderen natürlichen Baustoffe für die Außenanwendung im Laufe der Jahrzehnte der Korrosion und Verwitterung. Ersetzen auch Sie die asbesthaltigen Dächer und Fassaden durch unbedenkliche Baustoffe. Die asbesthaltigen Platten und Tafeln, die im Landkreis Augsburg anfallen, müssen Sie auf der Hausmülldeponie Hegnenbach entsorgen. Eine Wiederverwendung oder das Verschenken asbesthaltiger Produkte ist verboten.
Da die Hausmülldeponie schon zu 95 % verfüllt ist, ist es ratsam das asbesthaltige Material so bald wie möglich zu entsorgen, damit Sie später nicht weitere Wege oder höhere Kosten in Kauf nehmen müssen.

Die Entsorgungskosten betragen zurzeit 1,80 € je angefangene 20 kg (90 € je Tonne). Hinzu kommen die Kosten für die Verpackung. Als Verpackungen müssen sog. Big-Bags verwendet werden. Dies sind gekennzeichnete, gut verschließbare, staubdichte, reißfeste GGVS-bauartzugelassene mit Warnhinweisen bedruckte Kunststoffgewebesäcke, die es beispielsweise bei der BayWa zu kaufen gibt. Die normalen Abfallsäcke reichen nicht aus.

Bevor die asbesthaltigen Abfälle auf der Deponie angeliefert werden, ist beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg ein Entsorgungsnachweis einzureichen. Für Privatpersonen gibt es das vereinfachte Begleitpapier beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Für Gewerbebetriebe gilt ab 01.04.2010 das elektronische Nachweisverfahren, d. h. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen über die bundesweit eingerichtete "Zentrale Koordinierungsstelle" elektronisch versandt werden (http://www.zks-abfall.de). Erst nach Genehmigung des Entsorgungsnachweises kann der Abfall auf der Deponie angeliefert werden.

Vor der Anlieferung ist mit der Deponieleitung ein Termin zu vereinbaren. Der Entsorgungsnachweis ist im Original oder als Kopie während des Transports mitzuführen und der Deponieleitung vorzulegen. Die Gebühr ist binnen einer Woche nach Erhalt des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.

Aufgrund der Gefährlichkeit von Asbestfasern für den Menschen wurden strenge Regeln für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien erlassen. Grundsätzlich müssen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) beachtet werden. Für Privatpersonen sind die Sicherheitsvorkehrungen im Merkblatt des Abfallwirtschaftsbetriebs Entsorgung asbesthaltiger Abfälle zusammengefasst.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg
Feyerabendstraße 2
86830 Schwabmünchen
Tel. 0 82 32 / 96 43 - 0
Fax: 0 82 32 / 96 43 - 30

Deponie Hegnenbach
Gemeindeverbindungsstraße Hegnenbach, Staatstraße 2032 (Zufahrt derzeit nur über Zusamzell möglich), 86450 Altenmünster-Hegnenbach, Tel. 08296 / 801

 
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