In den beiden Mitgliedsgemeinden sind jeweils Anschlagflächen für amtliche Bekanntmachungen vorhanden. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit zur laufenden Information. Außerdem werden die wichtigsten Sachverhalte in der „Schwabmünchner Allgemeine“ sowie für die Gemeinde Untermeitingen im „Untermeitinger Gemeindeblatt“ veröffentlicht.