11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Untermeitingen (Änderungsbereich B-Plan Nr. 50 "Grüne Mitte")
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Untermeitingen (Än-derungsbereich Bebauungsplan Nr. 50 "Grüne Mitte");
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Untermeitingen hat in seiner Sitzung vom 19.04.2018 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Änderungsbereich „Grüne Mitte - Bebauungsplan Nr. 50“ beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im Norden von den Flur Nrn. 1801/25 bis 1801/28 begrenzt, im Westen von der östlichsten Bauzeile der Frankenstraße sowie im Süden von der Lechfelder Straße und im Osten von der Mittelschule. Der Umgriff ist in der Planzeichnung dargestellt.
Vom Städteplanungsbüro Opla, Augsburg, wurde ein Änderungsentwurf mit Planzeichnung und Begründung & Umweltbericht erarbeitet. Die Entwürfe wurden vom Gemeinderat am 19.04.2018 gebilligt. Die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15.11.2018 abgewogen.
Das Areal umfasst öffentliche Grünflächen und Verkehrsflächen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit
vom 03.12.2018 bis 07.01.2019
durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.